Auch bei Neukauf eines Reisemobils mit Euro4-Norm und gleichzeitiger Verschrottung eines minestens neun Jahre alten Fahrzeuges kann man die "Abwrackprämie" in Höhe von 2.500,- Euro erhalten.
In einem Schreiben an den Caravaning Industrie Verband (CIVD) bestätigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass nun auch mit der Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie für Reisemobile begonnen wird. In der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" heißt es wörtlich: "Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird." Zur Klasse M1 gehören auch Reisemobile, für die somit die Umweltprämie laut dieser Formulierung auch gilt.
Der BAFA stehen zur Förderung des Fahrzeugabsatzes 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sobald dieses Geld aufgebraucht ist, gibt es keine Umweltprämie mehr. Ebenso ist die Prämie bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt und zwar unabhängig davon, ob noch Geld übrig ist oder nicht. Für Interessierte gilt es also schnell zu handeln. Die offiziellen und ausschließlich gütligen Antragsformulare können unter www.bafa.de heruntergeladen werden. Hier erfahren Sie auch wieviel Anträge bereits eingereicht worden sind...und es werden täglich mehr.
Hier einige wichtige Informationen zur Umweltprämie (ausführliche Informationen entnehmen Sie bitten den Richtlinien der BAFA):
- Die Förderung in Höhe von 2.500,- Euro richtet sich nur an Privatpersonen, die ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug (Pkw oder Wohnmobil mit der Bezeichnung Sonder Kfz Wohnmobil im Fahrzeugschein) verschrotten lassen und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen kaufen, der mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt
- Ein Jahreswagen darf höchstens ein Jahr auf den Hersteller, einen Werksangehörigen, ein Autohaus, eine herstellereigene Autobank, eine Autovermietung oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen worden sein. Für Fahrzeuge die bereits zweimal zugelassen wurden, wird allerdings keine Prämie bezahlt.
- Das Altfahrzeug muss mindestens bis inklusive 14. Januar 2009 auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein - und zwar ein Jahr durchgehend
- Das Neufahrzeug muss im Inland auf den Antragssteller zugelassen werden.
- Autokauf und Verschrottung müssen zwischen 14.01. und 31.12.2009 erfolgen bzw. erfolgt sein.
- Das Geld wird in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Sollte der Prämientopf leer sein, wird auch die Prämie nicht mehr ausbezahlt.
- Es müssen alle Dokumente vollständig eingereicht werden, erst dann werden die Anträge bearbeitet. Zu den nötigen Dokumenten zählen: Antragsformular, Original des Verschrottungsnachweises, verbindliche Erklärung des Demontagebetriebes dass das Altfahrzeug tatsächlich verschrottet wurde, Kopie des Fahrzeugscheins mit Vermerk der Abmeldung, Original des entwerteten Fahrzeugbriefs, Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller, Kopie der Rechnung.
